Grundlegendes
Ausweise dienen der Inhaberin oder dem Inhaber zum Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit und der eigenen Identität. Alle Schweizer Staatsangehörigen haben gemäss Ausweisgesetz Anspruch auf einen Ausweis je Ausweisart, also auf einen Pass und eine Identitätskarte.
Wer einen Ausweis erhalten will, muss in der Schweiz bei der zuständigen Passstelle und im Ausland bei der zuständigen Auslandsvertretung persönlich vorsprechen.
Von der persönlichen Erscheinungspflicht kann nur in Fällen von schweren körperlichen oder geistigen Gebrechen abgewichen werden, sofern die notwendigen Daten auf eine andere Art zuverlässig beschafft werden können.
Minderjährige und bevormundete Personen benötigen die schriftliche Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertretung.
Auf der Internetseite der für Ihren Wohnsitzkanton zuständigen Passstelle erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen, um zum gewünschten Ausweis zu kommen.
Bitte prüfen Sie in jedem Fall den Ausweis unmittelbar nach Erhalt, wie im Begleitschreiben angegeben und lesen Sie die wichtigen Informationen auf Seite 40 des Passes. Melden Sie allfällige Fehler innert der verlangten Frist bei der Stelle, bei der Sie den Antrag eingereicht haben. Pässe müssen sofort unterschrieben werden. Auf der Identitätskarte ist die Unterschrift bereits eingelasert.
Jeder Verlust eines Ausweises ist der Polizei anzuzeigen.
Tipp: Um bei einem Ausweisverlust im Ausland gewappnet zu sein, empfehlen wir Ihnen, getrennt von Ihrem Ausweis eine Kopie der Personalienseite Ihres Passes bzw. Ihrer Identitätskarte mitzuführen. So können Sie, falls Ihr Ausweis gestohlen wird oder verloren geht, der Polizei die Nummer des abhanden gekommenen Ausweises angeben. Nummern von Ausweisen, deren Verlust gemeldet wurde, werden national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Das Reisen mit einem als verloren oder gestohlen gemeldeten und wieder zum Vorschein gekommenen Ausweis kann für die Inhaberin oder den Inhaber äusserst unangenehme Folgen haben.
Das Mitführen von aktuellen Passfotos kann das Ausstellen eines Ersatzreisepapieres durch eine Schweizer Vertretung im Ausland vereinfachen.
