Allianzname

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Der Allianzname ist der von einem oder beiden Ehegatten gewählte Name zum Gebrauch im Alltag, der sich vom amtlichen Namen gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 10. Dezember 1907 unterscheidet. Er wird gebildet aus dem amtlichen Namen sowie aus dem Namen, den einer der Ehegatten vor der Eheschliessung oder als ledig getragen hat. Die beiden Namen werden mit einem Bindestrich verbunden. Der Allianzname hat keine explizite formellrechtliche Grundlage und ist nur in der Schweiz bekannt.

Im Gegensatz zum Allianznamen handelt es sich beim Doppelnamen, der durch eine Namensvoranstellung gebildet wird, um einen offiziellen amtlichen Namen gemäss Art. 160 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB):

 

Art. 160

B. Familienname

1 Der Name des Ehemannes ist der Familienname der Ehegatten.

2 Die Braut kann jedoch gegenüber dem Zivilstandsbeamten erklären, sie wolle ihren bisherigen Namen dem Familiennamen voranstellen.

3 Trägt sie bereits einen solchen Doppelnamen, so kann sie lediglich den ersten Namen voranstellen.“

Der Doppelname schreibt sich im Unterschied zum Allianznamen ohne Bindestrich.