Künstlername
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Für den Eintrag des Künstlernamens muss ein begründetes Gesuch gestellt und glaubhaft dargelegt werden, dass dieser Name im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben einer Person auch objektiv von Bedeutung ist (z.B. mittels Künstlervertrag, Zeitungsausschnitte, Plakate, Unterlagen über die künstlerische Tätigkeit u.a.). Dies um offensichtliche Missbräuche zu verhindern. Selbsternannte Lokalgrössen etwa werden nicht akzeptiert. Das Gesuch ist bei der ausstellenden Behörde, welche über das Gesuch entscheidet, zu stellen.
