Partnerschaftsname

bei einer eingetragenen Partnerschaft gemäss Partnerschaftsgesetz (SR 211.231)

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Die eingetragene Partnerschaft hat rechtlich keine Wirkungen auf den Namen. Um ihre persönliche Verbundenheit zum Ausdruck zu bringen, können Partnerinnen und Partner - wenn sie den Nachweis einer eingetragenen Partnerschaft erbringen - im Pass unter den "amtlichen Ergänzungen" einen "Partnerschaftsnamen" eintragen lassen. Der amtliche Name des Partners oder der Partnerin wird ohne Bindestrich dem amtlichen Namen des Passinhabers oder der Passinhaberin angefügt (Beispiel eines Eintrages: „Partnerschaftsname: Huber Berger“). Dieser "Partnerschaftsname" ist rechtlich ohne Bedeutung und darf nur auf ausdrücklichen Wunsch der Passinhaberin oder des Passinhabers vorgenommen werden.

Vorsicht: Der Eintrag eines Partnerschaftsnamens kann in einzelnen Ländern zu Schwierigkeiten führen. Ein im Pass eingetragener Partnerschaftsname kann zwar durchgestrichen, nicht aber unsichtbar gelöscht werden.

Auf der Identitätskarte ist der Eintrag des Partnerschaftsnamens nicht möglich.