Rufname/n

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Falls Sie gemäss Infostar oder Familienregister über mehrere Vornamen verfügen und ist der Rufname in diesen massgebenden Registern nicht an erster Stelle aufgeführt, können Sie wünschen, dass im Pass unter den amtlichen Ergänzungen auf den Rufnamen hingewiesen wird. Bei der Identitätskarte ist die besondere Erwähnung oder Nennung des Rufnamens nicht möglich, da dieser Ausweis keine Rubrik „amtlichen Ergänzungen“ hat.