Wichtig
Der Pass 10 enthält einen elektronischen Datenchip. Er ist sorgfältig zu behandeln und darf nicht geknickt, gebogen, beschädigt oder starken elektromagnetischen Feldern ausgesetzt werden.
Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit der Eintragungen im Ausweis. Fehlerhafte oder unvollständige Einträge sowie Beschädigungen müssen innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Empfang bei der zuständigen kantonalen Passstelle, im Ausland bei der zuständigen konsularischen oder diplomatischen Vertretung gemeldet werden.
Bitte unterschreiben Sie Ihren Pass im dafür vorgesehenen Feld auf Seite 1. Verwenden Sie dazu ausschliesslich einen Füllfederhalter oder Kugelschreiber mit schwarzer oder blauer Tinte/Farbe.
Nicht schreibfähige Personen lassen das Unterschriftsfeld leer. Kinder unter 7 Jahren müssen nicht unterschreiben. Es darf nicht stellvertretend unterschrieben werden.
Nicht amtliche Änderungen, persönliche Notizen sowie die unrechtmässige Verwendung dieses Passes sind verboten.
Wer beabsichtigt, während mehr als zwölf Monaten im Ausland Wohnsitz zu nehmen, hat sich bei der zuständigen schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) anzumelden.
Jeglicher Verlust oder Diebstahl des Ausweises ist unverzüglich nach Feststellung der örtlichen Polizei anzuzeigen. Wieder aufgefundene Ausweisen müssen einer ausstellenden Behörde (im Inland bei einer kantonalen Passstelle und im Ausland bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung) abgegeben werden. Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Der Ausweis darf bei Wiederauffinden auf keinen Fall weiterverwendet werden!
Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit der Eintragungen im Ausweis. Fehlerhafte oder unvollständige Einträge sowie Beschädigungen müssen innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Empfang bei der zuständigen kantonalen Passstelle, im Ausland bei der zuständigen konsularischen oder diplomatischen Vertretung gemeldet werden.
Bitte unterschreiben Sie Ihren Pass im dafür vorgesehenen Feld auf Seite 1. Verwenden Sie dazu ausschliesslich einen Füllfederhalter oder Kugelschreiber mit schwarzer oder blauer Tinte/Farbe.
Nicht schreibfähige Personen lassen das Unterschriftsfeld leer. Kinder unter 7 Jahren müssen nicht unterschreiben. Es darf nicht stellvertretend unterschrieben werden.
Nicht amtliche Änderungen, persönliche Notizen sowie die unrechtmässige Verwendung dieses Passes sind verboten.
Wer beabsichtigt, während mehr als zwölf Monaten im Ausland Wohnsitz zu nehmen, hat sich bei der zuständigen schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) anzumelden.
Jeglicher Verlust oder Diebstahl des Ausweises ist unverzüglich nach Feststellung der örtlichen Polizei anzuzeigen. Wieder aufgefundene Ausweisen müssen einer ausstellenden Behörde (im Inland bei einer kantonalen Passstelle und im Ausland bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung) abgegeben werden. Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Der Ausweis darf bei Wiederauffinden auf keinen Fall weiterverwendet werden!
