Antragsverfahren Kombi

Kombiangebot

Sie möchten vom kostengünstigen Kombiangebot profitieren und Pass und IDK gleichzeitig beantragen?

Melden Sie sich (gleich wie für die Beantragung eines Passes 10) bei der für Sie zuständigen kantonalen Passstelle und geben Sie Ihre Bestellung – je nach Handhabung Ihres Wohnsitzkantons („Tabelle Passstellen“) - elektronisch, telefonisch oder durch persönliche Vorsprache auf und buchen Sie einen Termin für die persönliche Vorsprache (siehe Antragsverfahren Pass 10). Sie werden dann einen Pass mit elektronisch gespeicherten Daten und eine IDK ohne Chip und ohne elektronisch gespeicherte Daten erhalten.

Von der persönlichen Erscheinungspflicht kann nur in Fällen von schweren körperlichen oder geistigen Gebrechen abgewichen werden. Für Kinder, Minderjährige und Bevormundete gelten besondere Bestimmungen.

Kombiantrag für Minderjährige und Kinder
Wenn beide miteinander verheirateten Eltern das Sorgerecht besitzen, reicht in der Regel die persönliche Vorsprache und Unterschrift eines Elternteils. Bei unverheirateten oder getrennt lebenden Eltern muss die elterliche Sorge nachgewiesen werden.

Gebühren / Preis

 

 
Identitätskarte
(IDK)
 
Pass 10
Kombi
(Pass 10
und IDK)

provisorischer Pass

 

CHF

CHF

CHF

CHF

Kinder und Jugendliche bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr
30.00
+ 5.00 Porto
60.00
+ 5.00 Porto
68.00
+ 10.00 Porto

100.00

Erwachsene
65.00
+ 5.00 Porto
140.00
+ 5.00 Porto
148.00
+ 10.00 Porto

100.00


Pro Ausweis fallen CHF 5.- als Portokosten an. Pass und IDK werden separat versandt (verschiedene Produktionsstätten).

Im Ausland berechnen sich die Ausweisgebühren nach dem Gegenwert in der entsprechenden Landeswährung und sind in dieser zu bezahlen, zuzüglich der für das betreffende Land anfallenden Versandspesen.