Fragen & Antworten

zum Bundesbeschluss vom 13. Juni 2008 über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 über biometrische Pässe und Reisedokumente (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands).

Warum braucht es eine zentrale Datenbank?

Damit Ausweise rasch und sicher ausgestellt und verwaltet werden können, muss dokumentiert sein, wer welchen Ausweis mit welchen Daten erhalten hat. Das Schweizer Informationssystem Ausweisschriften (ISA) stellt dies seit 2003 sicher. Im ISA sind die Personalien, das Foto und die Fingerabdrücke von Ausweisinhaberinnen und -inhabern gespeichert.

Der Zugriff auf das ISA ist streng geregelt. Der Bundesbeschluss erlaubt ihn nur Schweizer Behörden. Der Zugriff dient ausschliesslich zur Ausweisausstellung und Ausweiskontrolle. Einzige Ausnahme bildet die Nutzung zur Identifikation von Opfern von Unfällen, Gewalttaten und Naturkatastrophen (zum Beispiel die Tsunami-Katastrophe im Dezember 2004). Für Fahndungszwecke darf das ISA aber weder im In- noch im Ausland genutzt werden. Ausländische Behörden haben keinesfalls Zugriff auf das ISA und die darin gespeicherten Daten.

Die Speicherung von Foto und Fingerabdrücken im Schweizer Informationssystem Ausweisschriften (ISA) dient dem Schutz der Rechte der Ausweisinhaberinnen und -inhaber. Damit kann bei der Beantragung eines neuen Ausweises die Identität einer Gesuchstellerin oder eines Gesuchstellers nämlich zuverlässiger überprüft werden als bisher. Das Erschleichen eines Ausweises unter Angabe einer falschen Identität wird auf diese Weise erheblich erschwert.

Die zentrale Datenspeicherung wird von der EG-Ausweisverordnung nicht gefordert. Der Bundesbeschluss geht hier über die Anforderungen dieser Verordnung hinaus, um zusätzliche Sicherheit zu schaffen. Während die Speicherung der Daten im Pass in erster Linie ausländischen Grenzkontrollbehörden dient, profitieren von der zentralen Speicherung im ISA Schweizerinnen und Schweizer: Ihre Identität wird vor Missbrauch geschützt und ein effizientes und zuverlässiges Ausstellungsverfahren wird ermöglicht. Denn die Daten, die im ISA abgelegt sind, können bei der Ausstellung von neuen Ausweisen genutzt werden, um rasch und zuverlässig die Identität jener Person zu überprüfen, die einen neuen Ausweis beantragt. Somit wird das Schweizer Ausweiswesen sicherer. Anzumerken ist, dass es ganz ohne ISA zudem nicht mehr möglich wäre, an den Flughäfen, in den Passbüros und den Schweizer Auslandvertretungen sicher Notpässe auszustellen.

 

Erneuerung Pass und ID