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Willkommen bei den Ausweisschriften für Schweizer Staatsangehörige
Die Schweiz kennt zwei Ausweisarten. Es sind dies der Schweizer Pass und die Schweizer Identitätskarte. Schweizer Staatsangehörige haben Anspruch auf einen Ausweis je Ausweisart. Diese Ausweise dienen der Inhaberin oder dem Inhaber zum Nachweis der Schweizer Staatsangehörigkeit und der Identität.
Pässe 10 (auch E-Pässe) können ab dem 24. Februar 2010 bei den ausstellenden Behörden beantragt werden. Die zwingend nötige persönliche Vorsprache zur Erfassung Ihrer biometrischer Daten (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) für den Pass 10 kann jedoch erst ab dem 1. März 2010 erfolgen. Die Ausstellung von Identitätskarten und provisorischen Pässen wird ohne Unterbruch möglich sein.
Um zu einem Pass 10 zu gelangen, stehen Ihnen je nach Wohnort verschiedene Wege offen:
- Sie können den Antrag über diese Website oder
- telefonisch einreichen
- oder dann direkt bei der persönlichen Vorsprache.
Wichtig: Welche dieser Möglichkeiten Ihr Kanton aktuell unterstützt, erfahren Sie bei Ihrem kantonalen Passbüro. Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer informieren Sie sich bitte direkt bei der für Sie zuständigen Vertretung.

