Gültigkeitsdauer
Gültigkeitsdauer der Ausweise
(gemäss Art. 5 der Ausweisverordnung, VAwG)
Erwachsene (18. Altersjahr zurückgelegt) | Kinder und Jugendliche (das 3. Altersjahr zurückgelegt, das 18. Lebensjahr noch nicht) | Kinder (das 3. Altersjahr noch nicht zurückgelegt) | |
Pass 03 Identitätskarte | 10 Jahre | 5 Jahre | 3 Jahre |
Pass 06 (biometrischer Pass) | 5 Jahre | 5 Jahre | 3 Jahre |
Provisorischer Pass | Dauer des Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate | ||
