Schweizer Pass
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Gültigkeitsdauer

Gültigkeitsdauer der Ausweise
(gemäss Art. 5 der Ausweisverordnung, VAwG)
 
 
Erwachsene
(18. Altersjahr zurückgelegt)
Kinder und Jugendliche
(das 3. Altersjahr zurückgelegt, das 18. Lebensjahr noch nicht)
Kinder
(das 3. Altersjahr noch nicht zurückgelegt)
Pass 03
Identitätskarte
10 Jahre
5 Jahre
3 Jahre
Pass 06
(biometrischer Pass)
5 Jahre
5 Jahre
3 Jahre
Provisorischer Pass
Dauer des Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate