Vorgehen bei Verlust eines Ausweises
Der Verlust eines Ausweises oder dessen Diebstahl muss sofort nach Feststellung bei der örtlichen Polizei des Aufenthaltsortes angezeigt werden. So wird verhindert, dass nicht berechtigte Dritte damit reisen können. Nach einer Anzeige werden die Ausweisnummern gestohlener oder verlorener Ausweise national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Das Reisen mit einem wieder zum Vorschein gekommenen Ausweis kann deshalb äusserst unangenehme Folgen haben.
Als Verlust eines Ausweises gilt jegliches Abhandenkommen des Ausweises, sei es durch Diebstahl, Verlieren oder vollständige Zerstörung. Für die Beantragung eines Ersatzausweises im In- oder Ausland muss eine Verlustanzeige einer schweizerischen oder ausländischen Polizeistelle vorliegen. Der Verlust eines Ausweises hat dessen Ungültigkeit zur Folge. Ein aufgefundener Ausweis darf deshalb nicht zurückerstattet oder weiterverwendet werden.
| Was tun im Inland | |
| 1. | Machen Sie sofort eine Verlustanzeige bei der Polizei. Die Kantonspolizei schreibt Ihre Ausweisnummer zur Fahndung aus. So wird verhindert, dass nicht berechtigte Dritte mit Ihrem Ausweis reisen können. |
| 2. | Nach erfolgter Anzeige können Sie einen Ersatzausweis beantragen. |
| Was tun im Ausland | |
| 1. | Machen Sie sofort eine Verlustanzeige bei einer ausländischen Polizeistelle. |
| 2. | Nach erfolgter Anzeige können Sie bei der örtlichen |
| 3. | Auch wenn Sie keinen Ersatzausweis benötigen, sollten Sie Ihren Ausweisverlust nach Möglichkeit der örtlichen Schweizer Vertretung melden, damit diese Ihre Ausweisnummer sofort zur Fahndung ausschreiben lässt. |
| 4. | Wenn Sie den Verlust nicht bei einer schweizerischen Vertretung im Ausland gemeldet haben, müssen Sie nach Ihrer Rückkehr eine Verlustanzeige bei einer schweizerischen Polizeidienststelle machen, damit diese Ihre Ausweisnummer zur Fahndung ausschreibt. Diese Aufgabe übernimmt die ausländische Polizeistelle nicht. |
Auslandschweizerinnen und -schweizer, die im Ausland einen Ausweis verloren haben, müssen den Verlust ebenfalls der zuständigen schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung melden. |
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Tipp: Um bei einem Ausweisverlust im Ausland gewappnet zu sein, empfehlen wir Ihnen, getrennt von Ihrem Ausweis eine Kopie der Personalienseite Ihres Passes bzw. Ihrer Identitätskarte mitzuführen. So können Sie, falls Ihr Ausweis gestohlen wird oder verloren geht, der Polizei die Nummer des abhanden gekommenen Ausweises angeben.
Insgesamt wird das Verwenden eines gestohlenen oder verlorenen Passes und somit auch der Identitätsmissbrauch mit dem neuen Pass 10 erheblich erschwert.
