Identitätskarte

Die Identitätskarte (IDK) in Kreditkartenform wurde ab 1. Juli 1994 zunächst in einer Pilotphase und dann am 1. Januar 1995 definitiv eingeführt. Mit der Einführung des Passes 03 am 1. Januar 2003 wurde die IDK leicht überarbeitet. Das so genannte Kinegramm ist nun im Kartenkörper integriert und damit besser geschützt. Anstelle der Augenfarbe ist heute das Geschlecht vermerkt und anstelle von «Schweizer Bürgerin» oder «Schweizer Bürger» steht lediglich die Nationalität «Schweiz».
Wie der Pass 03 enthält die IDK eine maschinenlesbare Zone (MRZ). Sie ist unten auf der Rückseite positioniert. Analog zum Pass 03 ist auch hier das Bild mit einem Laser eingebrannt. Die IDK ist zusammen mit dem Pass 03 im Kombi-Angebot erhältlich.
Bei der Beantragung des E-Passes 06 gibt es kein Kombi-Angebot, weil der Ausstellungsprozess ein anderer ist als bei der Identitätskarte. Bei der Beantragung eines Pass 03, zusammen mit einer IDK, kann jedoch vom Kombiangebot profitiert werden. Auch beim geplanten E-Pass 10 sollen Bürgerinnen und Bürger vom preisgünstigen Kombiangebot profitieren können, sofern sie Pass und Identitätskarte zusammen beantragen.
Ob und wann es eine Identitätskarte geben wird, in der Daten zur Person elektronisch gespeichert sind, ist noch nicht entschieden. Es muss erst noch geprüft werden, welche Anforderungen die IDK der Zukunft erfüllen muss. Dabei sind auch internationale Entwicklungen zu berücksichtigen. Über das weitere Vorgehen entscheidet der Bundesrat.
