Schweizer Pass
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Pass 10

Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab dem 1. März 2010 nur noch einen Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken auszustellen, einen so genannten E-Pass. Die bisherigen Schengen-Staaten mussten den E-Pass mit Gesichtsbild bereits per 28. August 2006 definitiv einführen. Ab 28. Juni 2009 müssen sie zusätzlich zwei elektronisch gespeicherte Fingerabdrücke in den Pässen speichern. Die definitive Einführung eines biometrischen Schweizer Passes stellt eine internationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung weiterhin die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellen soll. Das Parlament hatte die Grundlagen für die definitive Einführung des biometrischen Passes im Sommer 2008 gefällt. Am 17. Oktober 2008 kam das Referendum gegen diesen Beschluss zustande, am 17. Mai 2009 nahmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Vorlage an. Die definitive Einführung des biometrischen Passes (Pass 10) geschieht am 1. März 2010.

Die definitive Einführung des E-Passes ermöglicht es der Schweiz, die Zusammenarbeit mit ihren europäischen Partnerstaaten im Schengenraum fortzusetzen. Die Schweiz sichert sich damit die Vorteile, die sie sich eben erst erarbeitet hat: Die enge Zusammenarbeit der Justiz- und Polizeikräfte mit ihrem dichten Netz gegen Kriminelle, die klare Regelung im Asylbereich gegen Mehrfachgesuche und namentlich auch den erleichterten Reiseverkehr über die Grenzen hinweg.

Die definitive Einführung des E-Passes bringt uns aber nicht nur in Europa Vorteile. Sie ist auch Voraussetzung dafür, dass Schweizerinnen und Schweizer weiterhin ohne Visum in die USA reisen können. Die USA befreien nämlich nur Angehörige von Staaten, die E-Pässe ausstellen, von der Visumspflicht.
 

Antworten auf weitere Fragen, die im Zusammenhang mit der geplanten definitiven Einführung des E-Passes auftauchen:
Verordnung über die Einführung des Passes 2010 (Übergang vom Pass 03/06 zum Pass 2010)
Anträge zur Ausstellung eines Passes 2003 oder eines Passes 2006 können bis spätestens 15. Februar 2010 bei der zuständigen antragstellenden Behörde (Gemeinde) eingereicht werden. Die persönliche Vorsprache bei den ausstellenden Behörden zur Erfassung der biometrischen Daten für einen Pass 2006 muss bis zum 23. Februar 2010 erfolgen. Ab dem 24. Februar 2010 kann der Pass 2010 bei der zuständigen kantonalen Passstelle beantragt werden.