Elektronischer Identitätsnachweis
Der Bundesrat will rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für die Anerkennung von elektronischen Identifizierungsmitteln und deren Anbieter schaffen. Er hat an seiner Sitzung vom 22. Februar 2017 die Vernehmlassung zu einem Bundesgesetz über anerkannte elektronische Identifizierungseinheiten (E-ID-Gesetz) eröffnet.
- Medienmitteilung vom 22. Februar 2017
- Vorentwurf (PDF, 222.96 KB)
- Erläuternder Bericht (PDF, 549.65 KB)
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Staatlich anerkannte elektronische Identifizierungsmittel (E-ID) - Konzept 2016
(PDF, 1.70 MB)
(Version vom 2. Februar 2017)
Der Bundesrat setzt für staatlich anerkannte elektronische Identitäten (E-ID) auf vom Markt entwickelte Systeme. Der Staat soll sich auf die Definition der rechtlichen Rahmenbedingungen und die Bereitstellung von Identitätsdaten konzentrieren.
Informelle Konsultation
Das Bundesamt für Polizei hat am 13. Mai 2015 eine informelle Konsultation zum "Konzept für schweizerische staatlich anerkannte E-ID-Systeme" eröffnet. Diese dauerte bis am 5. Juni 2015.
Es gingen 68 Stellungnahmen ein, welche in einem Auswertungsbericht zusammengefasst wurden. Gestützt darauf wurde das Konzept überarbeitet und dem Bundesrat zur Aussprache unterbreitet. Jetzt können die Arbeiten an der notwendigen Rechtsetzung (E-ID-Gesetz) aufgenommen werden.
- Dokumente zur informellen Konsultation (ZIP, 1.88 MB)
nach oben Letzte Änderung 23.02.2017